Zahnzusatzversicherung

Was Sie dazu wissen sollten

„Für gesetzlich Krankenversicherte stellt sich regelmäßig die Frage: Lohnt sich eine Zusatzversicherung für die Zähne? Tatsächlich ist nicht für jeden eine Zahnzusatzversicherung in gleichem Maße sinnvoll. Und auch die Art der Versicherung ist entscheidend, denn zum Teil differieren die am Markt angebotenen Zahnzusatzversicherungen enorm in ihrem abgesicherten Leistungs- und Erstattungsumfang. Daher sollen die im Folgenden beschriebenen wichtigsten Fakten zur Zahnzusatzversicherung dabei helfen, diese Frage für Sie zu beantworten.“

Dipl. Vw. Lars Weiland (Experte des Portals www.zahnzusatzversicherungen-vergleich.com)

Wieso sich eine Zahnzusatzversicherung lohnt:

  • Für gesetzlich Krankenversicherte werden lediglich einfache Zementfüllungen für ein Loch im Zahn übernommen, die in der Regel nur wenige Jahre halten und dann erneuert werden müssen. Wer sich daher eine hochwertige Kunststofffüllung wünscht hat ohne Versicherung einen Eigenanteil von ca. 60 € zu bezahlen, für Inlays aus Keramik sind sogar mit Kosten um 250 – 450 € zu rechnen. Wer mit Karies zu kämpfen hat, muss für eine nachhaltige Behandlung also ziemlich tief in die Tasche greifen. Die Versicherung kann dagegen je nach Tarif komplett für diese Kosten eintreten.
  • Eine weitere Behandlung die bei vielen Menschen notwendig wird, ist die Wurzelkanalbehandlung, welche für den gesetzlich Versicherten in vielen Fällen mit ca. 800 € zu Buche schlägt. Hohe Kosten, die problemlos mit einer passenden Zusatzversicherung abgefangen werden könnten.
  • Auch Kinder für die häufig kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erforderlich werden, können unter Umständen Kosten in vierstelliger Höhe entstehen. Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, die eine Korrektur aus medizinischen Gründen erfordern, werden nämlich trotzdem noch nicht von den Kassen übernommen. Erst wenn die Fehlstellung den Grad ausgeprägt bis extrem erreicht, tritt die gesetzliche Krankenversicherung ein. Daher ist bereits für Kinder eine frühzeitige Vorsorge durch eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll.
  • Eine gute Zahnzusatzversicherung unterstützt Sie aber nicht nur bei notwenigen Behandlungen sondern auch bei der Vorsorge, damit es gar nicht erst zu Schmerzen kommt. Daher können Sie zwei Mal im Jahr eine Prophylaxe in Form einer professionellen Zahnreinigung durchführen lassen. Die Regulären Kosten ohne Versicherung liegen hier zwischen 60€ und 150€ pro Behandlung.

Der Drei Punkteplan – Das sollten Sie beachten

1. Welche Leistungen nutzen Sie?

Nehmen Sie regelmäßig die empfohlene professionelle Zahnreinigung in Anspruch, um die Mundgesundheit nachhaltig zu bewahren, kann sich eine Absicherung dieser Komponente bereits lohnen. Auch für Zahnbehandlungsmaßnahmen, wie bspw. eine Wurzelspitzenresektion sind entsprechende Leistungen in den Umfang einer Zahnzusatzversicherung integrierbar. Des Weiteren sind die Bausteine Kieferorthopädie und Zahnersatz bei diversen Anbietern versicherbar.

2. Wann tritt die Versicherung ein?

Die Zahnzusatzversicherung sichert Sie für zukünftige Beschwerden ab. Dass heißt, bei aktuellen oder bereits vom Zahnarzt als nötig erklärten Behandlungsmaßnahmen vor oder während dem Vertragsabschluss greift eine neu abgeschlossene Zahnzusatzversicherung noch nicht. Da bei vielen Tarifen, im Rahmen der Antragstellungen, bereits Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen, ist in diesem Falle der Vertragsabschluss ausgeschlossen. Interessierte, die trotz aktueller oder angeratener Behandlung eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchten, können allerding auf Tarife ohne Gesundheitsfragen ausweichen. Der Versicherungsschutz gilt jedoch in jedem Fall stets erst für zukünftig auftretende Erkrankungen und dadurch notwendig werdende Behandlungsmaßnahmen.

3. Holen Sie sich Hilfe von Experten!

Grundsätzlich ist es aufgrund der vielfältigen Tariflandschaft sehr zu empfehlen, unabhängig verschiedene Tarife miteinander zu vergleichen. Entweder geht dies bei einem unabhängigen Versicherungsmakler vor Ort oder bei einem unabhängigen Vergleich im Internet. Bei der online Option können Sie direkt von zu Hause die jeweiligen Angebote anhand Ihrer individuellen Ansprüche analysieren und bei Bedarf aufgekommene Fragen auch telefonisch abklären. Mehr Informationen dazu finden Sie im folgenden Abschnitt.

Den richtigen Tarif finden: So ermitteln Sie Ihren Bedarf

Das Ziel

Zentrale Fragestellung bei der Entscheidung für eine private Zahnzusatzversicherung ist der Leistungsumfang. Sie müssen sich im Klaren darüber werden, welche Absicherungskomponenten der für Sie perfekte Tarif beinhalten sollte: Wünschen Sie sich einen Rundum-Schutz der alle Leistungen, wie Zahnersatzmaßnahmen, -Behandlungen, Prophylaxe und Kieferorthopädie absichert oder lediglich eine Absicherung einzelner Teilmaßnahmen? Zunächst sollten Sie sich also darüber Gedanken machen, welche Leistungen für Ihren Bedarf sinnvoll sind bzw. in Zukunft für Sie relevant werden könnten. Mit diesem Ziel können Sie nun den jeweiligen Leistungsumfang Ihrer Versicherung festlegen.

Der Leistungsumfang

Die verschiedenen Zahnzusatzversicherungstarife verfügen nicht nur über unterschiedliche Bausteine, aus Prophylaxe, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie, sondern treten auch in unterschiedlichem Maße für diese Leistungen ein. Selbst wenn die verschiedenen Teilkomponenten also Bestandteil eines Tarifs sind, können die Leistungen durch maximale Erstattungshöhen begrenzt sein. So umfassen einige Tarife beispielsweise keine Implantate oder Vollkeramikkronen oder schließen Wurzel- und Parodontosebehandlungen in ihren Versicherungsbedingungen aus. Gerade bei Kindern und Jugendlichen sollte diesbezüglich unbedingt auf den Teilbereich Kieferorthopädie geachtet werden, da hier hohes Potential für eine Inanspruchnahme der Leistungen besteht.

Der Leistungsbeginn

In der Regel gelten bei fast allen Zahnzusatzversicherungen Wartezeiten, bevor der tatsächliche Leistungszeitraum beginnt. Diese beträgt, je nach Tarif und Leistungsart (für Prophylaxe gilt oftmals keine Wartezeit), bis zu acht Monate. Hier lohnt sich also vorab ein genauer Blick in die Versicherungs- und Tarifbedingungen. Es gibt allerdings auch Tarife, die für alle Leistungsbausteine keine Wartezeit vorsehen. Grundsätzlich sollte dieses Kriterium allerdings nicht als Entscheidungsgrundlage für die Wahl einer Zahnzusatzversicherung dienen, da bereits nötige Behandlungsmaßnahmen sowieso nicht abgerechnet werden können. Sollten allerdings unfallbedingte Behandlungsmaßnahmen nach Vertragsbeginn notwendig werden, gelten die Wartezeiten nicht und die Versicherungsgesellschaft tritt vollständig im Rahmen der abgesicherten Leistungen ein.

Begrenzung der Leistung

Eine sogenannte Zahnstaffel definiert den Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem eine Leistungsbeschränkung besteht. Oftmals ist dies ein Zeitraum über vier Jahr, der allerdings von Tarif zu Tarif durchaus unterschiedlich ist. Hier werden keine Leistungsbausteine ausgeschlossen, sondern es geht um eine finanzielle Begrenzung der Versicherungsleistungen. Manche Anbieter arbeiten ohne eine solche Begrenzung in der Anfangsperiode. Bei sogenannten Billigtarifen ist wiederum häufig sogar für die gesamte Vertragsdauer ein maximaler Erstattungsbetrag festgeschrieben.

Die Kosten

Der Versicherungsbeitrag wird maßgeblich durch das Eintrittsalter der versicherten Person bestimmt. Hier gilt die Faustregel, je älter desto teurer. Auch wenn man meinen könnte, dass die Höhe des Beitrags einen Indikator für den Leistungsumfang der Versicherung darstellt, ist hier Vorsicht geboten. Denn dies ist bei vielen Tarifen nicht der Fall. Die Versicherungsbeiträge können grundsätzlich monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden. Vielen Versicherungsgesellschaften gewähren bei halbjährlicher oder jährlicher Zahlweise sogar einen Rabatt.

Entwicklung der Beiträge

Es gibt zwei verschiedene Kalkulationsarten, die maßgeblich die Beitragsentwicklung für eine Zahnzusatzversicherung festlegen. Zum einen ist dies die Kalkulation nach Art der Lebensversicherung und zum anderen die nach Art der Schadensversicherung.
Bei der Schadensversicherung steigen die Beiträge altersabhängig an. Im Gegensatz dazu werden bei der Lebensversicherung von Beginn an Altersrückstellungen mit einkalkuliert und der Beitrag trotz zunehmendem Lebensalter konstant gehalten. Dementsprechend sind diese Tarifangebote auch von Beginn an teurer. Daher lohnt sich diese Variante oft nur für sehr junge Versicherungsnehmer.

Die Gesundheitsfragen

Bei den meisten Tarifen werden bei Antragstellung Gesundheitsfragen gestellt, die es dem Versicherer ermöglichen eine Risikoprüfung vorzunehmen und gegebenenfalls den Antrag abzulehnen. Allerdings gibt es auch einige Tarife die keine Gesundheitsfragen stellen. Jedoch gilt auch hier, dass bereits vor Antragstellung begonnene oder angeratene Zahnbehandlungsmaßnahmen in der Regel nicht übernommen werden.

Die Obliegenheitspflicht

Bei Antragstellung ist es von allergrößter Wichtigkeit, dass die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Werden Erkrankungen verschwiegen oder mutwillig falsche Angaben gemacht, besteht ein Verstoß gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht. Bei dieser sogenannten Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer von der Leistung befreit und die bis zu diesem Zeitpunkt bezahlten Beiträge sind verloren.

Die Vertragsdauer

Die Zahnzusatzversicherung ist ein langfristig angelegter Vorsorgevertrag, daher sollte die Vertragsdauer bei der Entscheidung nicht zu sehr ins Gewicht fallen. Dennoch gibt es Unterschiede bei der Mindestvertragslaufzeit der verschiedenen Versicherungsanbieter. Bei den meisten Tarifen besteht eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren. Einige sehen wiederum lediglich eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr vor. Eines haben jedoch alle Tarife gemeinsam, sie können nach dem Ablauf der Mindestvertragsdauer mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum Ende eines Versicherungsjahres beendet werden. Wer sich nicht auf eine Mindestvertragslaufzeit festlegen möchte, kann zum Beispiel die Leistungsangebote der Deutschen Familienversicherung oder der ERGO Direkt Versicherung nutzen, die jederzeit zum Monatsende gekündigt werden können.

Diese Informationen wurden von Dipl.-Vw. Lars Weiland, Experte des Portals zahnzusatzversicherungen-vergleich.com für Sie zusammengestellt.

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